Spitex Arslan GmbH

Pflege zu Hause mit Herz und Zeit

Tarife

Pflegeleistungen über die Krankenkasse

Abrechnung für CSS-Versicherte

Ausnahme bilden Klientinnen und Klienten der CSS (und Untergruppen). Hier wird im TG-System (Tiers Garant) abgerechnet. Das bedeutet, der Klient oder die Klientin bezahlt die Rechnung der Krankenkasse voraus und erhält den Betrag dank unserem Rückforderungsbeleg wieder rückvergütet.

Kosten Krankenkasse für Pflegeleistungen nach KLV pro Stunde
KLV Art. 7 a) Massnahmen der Abklärung und Beratung CHF 76.90
KLV Art. 7 b) Massnahmen der Untersuchung und Behandlung CHF 63.00
KLV Art. 7 c) Massnahmen der Grundpflege CHF 52.60

Es gelten die Bestimmungen der Kranken-Leistungsverordnung (KLV).

Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen nach KLV pro Tag

Sie bezahlen CHF 15.35 pro Tag, unabhängig von der Dauer des Pflegeeinsatzes. Die verbleibenden Kosten werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen von der Krankenkasse unter Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt sowie durch die zuständige Gemeinde im Kanton Luzern oder Aargau übernommen.

Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, kann Ihre tägliche Kostenbeteiligung von CHF 15.35 unter den geltenden Voraussetzungen übernommen werden.

Hauswirtschaft, Betreuung & weitere Dienstleistungen

Nicht über die Krankenkasse abgerechnet

Diese Leistungen sind nicht Teil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie tragen die Kosten in der Regel selbst. Eine Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen können einen Teil übernehmen.

Hauswirtschaftliche Arbeiten CHF 64.85 Pro Stunde
Betreuung nach Bedarf CHF 64.85 Pro Stunde
Bedarfsabklärung Hauswirtschaft CHF 75.65 Pro Stunde
Notrufsystem CHF 32.45 Pro Monat

Weitere Angebote wie Fahrdienste, Massagen, Materialmiete und individuelle Betreuung besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Kostenübernahme und Rückerstattung

Hauswirtschaft und Betreuung

Die Kosten für hauswirtschaftliche und betreuerische Dienstleistungen tragen Sie grundsätzlich selbst, sofern keine andere Kostenübernahme greift. Je nach Versicherungsvertrag kann Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen. Auch Ergänzungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Finanzierung beitragen. Klären Sie eine mögliche Kostenbeteiligung am besten vor Beginn der Dienstleistungen mit Ihrer Versicherung ab.

Restfinanzierung durch die Gemeinden / Kanton

Bei anerkannten Pflegeleistungen übernimmt die zuständige Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Restfinanzierung. Damit wir den entsprechenden Beitrag direkt bei der zuständigen Gemeinde im Kanton Luzern oder Aargau beantragen können, benötigen wir eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Diese besprechen wir mit Ihnen bei der Bedarfsabklärung.

Hilflosenentschädigung der AHV oder IV

Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV haben.

Ablauf

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

In drei ruhigen Schritten klären wir gemeinsam, was übernommen wird und was Sie selbst tragen.

1

Bedarf abklären

Wir schauen uns Ihre Situation zu Hause an und halten fest, welche Pflege und Unterstützung Sie brauchen.

2

Kosten klären

Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt und welche Kosten auf Sie zukommen.

3

Abrechnung organisieren

Wir bereiten die nötigen Unterlagen mit Ihnen vor und übernehmen die Abrechnung mit den zuständigen Stellen.

Sie haben Fragen zu den Kosten?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer individuellen Situation und den Finanzierungsmöglichkeiten

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