FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen.
Von der Anmeldung bis zur Finanzierung – hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um unsere Pflege und Betreuung zu Hause.
Anmeldung & Kontakt
So erreichen Sie uns und so geht es nach Ihrer Anfrage weiter.
Wie kann ich Spitex-Leistungen beziehen?
Es Bedarf einer vorgängigen Anmeldung und dem mündlichen Einverständnis der Ärztin / des Arztes. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich per Mail oder über OPAN erfolgen.
Wann kann ich die Spitex Arslan GmbH erreichen?
Unser Büro ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr unter 041 / 541 23 59 erreichbar. Wir sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Sie da – in Notfällen über unsere Notfall-Nummer 077 / 904 59 89.
In welchen Kantonen kann ich die Dienstleistungen der Spitex Arslan GmbH beziehen?
Wir sind in Emmenbrücke und Umgebung tätig. Ob wir auch an Ihrem Wohnort für Sie da sein können, klären wir gerne in einem kurzen Gespräch mit Ihnen.
Privat oder öffentliche Spitex
Sie entscheiden frei, welche Spitex-Organisation Sie betreut.
Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und einer öffentlichen Spitex?
Spitex-Dienstleistungen werden in der Schweiz sowohl von öffentlich-rechtlichen Anbietern, von privaten Unternehmen sowie von selbstständigen Pflegefachpersonen angeboten.
Die öffentlichen Spitexen haben von den Gemeinden oder vom Kanton den öffentlichen Versorgungsauftrag und sind somit verpflichtet sicherzustellen, dass jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger die notwendigen Pflegeleistungen erhält.
Private Organisationen werden von einer Privatperson geführt und haben meist keinen öffentlichen Leistungsauftrag. Das Leistungsangebot privater Institutionen ist oft vielseitiger, flexibler und umfangreicher.
Ist eine private Spitex teurer als eine öffentliche?
Nein. Sofern eine private Spitex von den Krankenkassen anerkannt ist, erfolgt die Abrechnung der pflegerischen Leistungen zu den vom Bund bestimmten Tarifen. Für nicht kassenpflichtige Leistungen gelten die individuellen Tarife unserer Spitex. Die entsprechenden Kosten werden Ihnen transparent mitgeteilt.
Welche Vorteile bringt eine private Spitex?
Sie profitieren von festen Ansprechpersonen, individuell abgestimmten Einsatzzeiten und einer persönlichen Betreuung mit Herz und Zeit. Auch die Gestaltung und Planung der Einsätze lässt sich flexibler und vielseitiger gestalten.
Einsatzplanung & Ablauf
Wie die Betreuung im Alltag organisiert wird.
Kann ich die Einsatzzeiten selbst bestimmen?
Ja. Die Einsatzzeiten legen wir gemeinsam mit Ihnen fest und richten sie nach Ihrem Alltag und Ihren Gewohnheiten. Wir bemühen uns, zu den von Ihnen gewünschten Zeiten für Sie da zu sein.
Kommen immer die gleichen Mitarbeitenden zu mir?
Wir setzen für Sie ein möglichst festes kleines Team ein, damit Sie vertraute Gesichter haben. Bei Ferien oder Krankheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters informieren wir Sie vorgängig, wer Sie betreut.
Werden auch Leistungen ohne Einsatz bei Kundin/Kunde verrechnet?
Ja, es handelt sich um notwendige administrative Aufgaben wie z.B. Erstellen von ärztlichen Verordnungen, Erstellen der Pflegeplanung oder Kontakt mit den behandelnden Ärzten oder Ambulatorien.
Was ist ein «vergeblicher Besuch» und wann wird er verrechnet?
Sind Sie zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zu Hause oder wurde der Termin nicht 24h im Voraus abgesagt, verrechnen wir Ihnen eine Pauschale von CHF 50.00. Ausgenommen sind hier unvorhergesehene Notfälle wie ein Spitaleintritt oder Ähnliches. Die Pauschale wird nicht von der Krankenversicherung rückerstattet.
Kosten & Krankenkasse
Was die Grundversicherung übernimmt und was Sie selbst tragen.
Welche Kosten werden von der Krankenkasse bezahlt?
Bei ärztlich angeordneten und gesetzlich anerkannten Pflegeleistungen übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Franchise und Selbstbehalt werden dabei berücksichtigt. Welche Kosten konkret übernommen werden, hängt von der Leistung und Ihrer Versicherungssituation ab. Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen sind nicht Teil der Grundversicherung.
Wie viel muss ich für Pflegeleistungen selbst bezahlen?
Für anerkannte Pflegeleistungen bezahlen Sie eine Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag, unabhängig von der Dauer des Einsatzes. Die übrigen Kosten werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen durch die Krankenversicherung und die zuständige Gemeinde finanziert. Bitte lassen Sie uns Ihren individuellen Anspruch prüfen.
Wer bezahlt die Hauswirtschaft und Betreuung?
Hauswirtschaftliche und betreuerische Dienstleistungen werden grundsätzlich privat bezahlt, sofern keine andere Finanzierung greift. Je nach Versicherungspolice können Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten übernehmen. Auch Ergänzungsleistungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen infrage.
Was sind Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr zunächst selbst an die anrechenbaren Gesundheitskosten bezahlen. Nach Erreichen der Franchise tragen Sie in der Regel zusätzlich einen Selbstbehalt von 10 Prozent bis zum geltenden jährlichen Maximum. Es gelten gesetzliche Ausnahmen.
Wird mir eine Wegpauschale für die Einsätze verrechnet?
Nein, gemäss Gesetz dürfen keine Wegpauschalen verrechnet werden, wenn es sich bei den Einsätzen um pflegerische Leistungen handelt. Die Spitex Arslan verrechnet auch in den nichtkassenpflichtigen Leistungen keine Wegpauschale.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
Zu Beginn eines Monats werden die Rechnungen für die erbrachten Leistungen aus dem vergangenen Monat gestellt. Mit den Versicherungen rechnen wir direkt ab.
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen werden Ihnen separat in Rechnung gestellt.
Finanzierung & Rückerstattung
Möglichkeiten, die Ihre Kosten reduzieren können.
Übernimmt die Gemeinde einen Teil der Pflegekosten?
Bei anerkannten Pflegeleistungen beteiligt sich die zuständige Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Restfinanzierung. Dafür kann eine Vollmacht erforderlich sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort und den geltenden kantonalen Bestimmungen.
Werden die Kosten bei Ergänzungsleistungen übernommen?
Je nach Leistung, persönlicher Situation und geltenden Voraussetzungen können Ergänzungsleistungen bestimmte Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausgleichskasse oder Ergänzungsleistungsstelle, um Ihren individuellen Anspruch zu klären.
Was ist eine Hilflosenentschädigung?
Die Hilflosenentschädigung der AHV oder IV unterstützt Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab.
Wie kann ich eine Rückerstattung beantragen?
Bei Pflegeleistungen erfolgt die Abrechnung mit der Krankenkasse gemäss den geltenden Bestimmungen. Bei Hauswirtschaft und Betreuung können Sie Ihre Rechnung Ihrer Versicherung einreichen und prüfen lassen, ob eine Kostenbeteiligung möglich ist. Klären Sie dies nach Möglichkeit vor Beginn der Dienstleistungen ab.